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Security und Jugendschutz

November 6th, 2008 · No Comments

Die Security Unternehmen in den Städten sind auch im Einsatz, wenn es darum geht, die Vorschriften im Jugendschutzgesetz einzuhalten. Jede Discothek und auf jeder anderen Veranstaltung stehen Security Mitarbeiter, die darauf achten, dass keine minderjährigen Personen zu nächtlicher Stunde verbotenerweise in die Lokale oder das Festzelt kommen.

Ausweiskontrollen im Auftrag des Wirtes gehören natürlich in jedem Fall dazu. Wenn der Security Mitarbeiter den Eindruck hat, dass eine Person das Alter noch nicht erreicht hat, um Eintritt in eine Disco oder ein anderes Nachtlokal zu bekommen, darf er diesen vermeintlichen Jugendlichen auffordern, seinen Ausweis vorzuzeigen.

Natürlich muss sich die Security fest an die Vorgaben halten und darf keinesfalls ein Auge zudrücken. Auch wenn eine hübsch Dame oder ein Geldschein eine große Verlockung darstellen können, lässt die Security hier keine Ausnahme zu – egal mit welchen Ausreden man sie zu überzeugen versucht.

Die Ausweise an der Eingangstüre einzubehalten und um 12 Uhr die unter 18 Jahre alten Personen aufzuspüren und aus dem Lokal zu schicken ist eine oft praktizierte Methode, mit der Security und Wirt einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vermeiden können. Sicher werden auch hier einige der jungen Leute versuchen, durch Ausreden eine Verlängerung zu erzielen, doch da sowohl Eltern, als auch der Wirt mit Folgen zu rechnen haben, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen, macht die Security auch hier keine Ausnahme.

Natürlich sind die Mitarbeiter vom Security Unternehmen auch angewiesen, Minderjährige, die rauchen oder Alkohol trinken, auf ihre Fehler hinzuweisen, ihnen die verbotenen Dinge – vor allem Drogen – abzunehmen, und in gewissen Fällen die Polizei oder die Erziehungsberechtigten zu verständigen.